Die Kommission für Glücksspiele wurde per Gesetz am 7. Mai 1999 eingesetzt. Die Kommission hat drei Aufgaben.
Erstens liefert sie Gutachten an die Regierung und an das Parlament.
Zweitens befasst sie sich hauptsächlich mit der Verwaltung von physischen und virtuellen Spielbanken, Automatenspielhallen, physischen Schankstätten, dem Personal von Glücksspieleinrichtungen, den Lieferanten und Reparaturdiensten für Spiele, von physischen und virtuellen Wettbanken sowie Telefon- und Medienspielen.
Und drittens erfüllt die Kommission auch eine Kontroll- und Sanktionsfunktion.
Grundsätzlich sind Glücksspiele gesetzlich verboten, außer in den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen. Diese Ausnahmen sind über ein Lizenzsystem geregelt. Eine Verletzung des Gesetzes über Glücksspiele kann die Strafverfolgung zur Folge haben. Die Kommission ist für die Auferlegung angemessener Sanktionen zuständig. Die Sanktionen können von einer Verwarnung bis hin zum Entzug der Lizenz reichen. Außerdem kann die Verwertung bestimmter Geräte unter Umständen untersagt werden. Außerdem kann die Kommission administrative Geldbußen für Spieler und Organisatoren verhängen, wenn die Staatsanwaltschaft von einer Strafverfolgung absieht.
Vorsitzende der Kommission für Glücksspiele ist die Magistratin Magali Clavie. Neben der Vorsitzenden umfasst die Kommission die Vertreter von sechs Ministern.