Die Magistrate der Staatsanwaltschaft können Juristen für die juristische Vorbereitung ihrer Fälle hinzuziehen. Bei der Staatsanwaltschaft werden diese als „Juristen bei der Staatsanwaltschaft“ bezeichnet. Juristen bei der Staatsanwaltschaft führen insbesondere juristische Recherchen durch, verwalten Informationen oder bereiten die Anträge der Staatsanwaltschaft und die Ladungen juristisch vor. Dabei arbeiten sie unter der Verantwortung und Weisung von einem oder mehreren Magistraten der Staatsanwaltschaft.