Gerichtliche Sachverständige oder Übersetzer/Dolmetscher, die in Belgien arbeiten, aber nicht dort wohnen, können sich im nationalen Register der gerichtlichen Sachverständigen und der vereidigten Übersetzer, Dolmetscher und Übersetzer-Dolmetscher eintragen lassen.
Personen, die keinen belgischen Personalausweis besitzen, müssen nachweisen, dass sie Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaats sind oder sich dort rechtmäßig aufhalten.
Um sich in die Datenbank eintragen lassen zu können, müssen sie sich zuvor bei der Zentralen Datenbank der Unternehmen registrieren lassen und bei den belgischen Behörden eine BIS-Nummer (Nationalregisternummer) sowie ein Token beantragen.
Kontakt
Dienst des Nationalregisters
- Für Gerichtssachverständige
NRGD-RNEJ@just.fgov.be - Für beeidigte Übersetzer, Dolmetscher und Übersetzer-Dolmetscher
NRBVT-RNTIJ@just.fgov.be
- T. fr: +32(0)2 552 28 56 oder +32(0)2 552 26 29 oder +32(0)2 552 28 61
- T. nl: +32(0)2 552 28 40 oder +32 (0)2 552 28 57