Einträge im Register sind für sechs Jahre gültig und können jeweils um sechs Jahre verlängert werden.
Ein gerichtlicher Sachverständiger, Übersetzer, Dolmetscher oder vereidigter Übersetzer-Dolmetscher kann 6 Monate vor Ablauf der Frist für die Eintragung im Register eine Verlängerung seiner Eintragung beantragen.
Der gerichtliche Sachverständige, Übersetzer, Dolmetscher oder vereidigte Übersetzer-Dolmetscher bleibt bis zu einer Entscheidung über die Verlängerung der Eintragung im Register eingetragen.
Um bis zu dieser Entscheidung im Register eingetragen bleiben zu können, muss die betroffene Person den Antrag auf Verlängerung ihrer Eintragung vor Ablauf der sechsjährigen Frist gestellt haben.
Um eine Verlängerung seiner Eintragung zu erhalten, muss der gerichtliche Sachverständige oder der vereidigte Übersetzer/Dolmetscher:
- eine Liste der zivilrechtlichen Aufträge und Verwaltungsaufträge vorlegen, die ihm in den letzten sechs Jahren anvertraut wurden
- einen Nachweis über die im selben Zeitraum besuchten Weiterbildungen erbringen