Das Phänomen des Betrugs im Staatsblatt ist eine bösgläubige Praktik, bei der die Strukturen juristischer Personen durch die Veröffentlichung von Urkunden in den Anlagen des Belgischen Staatsblattes missbraucht werden.

Beispiele für Betrug im Staatsblatt sind:

  • die Verlegung der Adresse des Sitzes einer juristischen Person nach der Adresse einer mit dieser juristischen Person nicht verbundenen Person;
  • die Ernennung einer Person zum Verwalter einer juristischen Person ohne deren Mitwissen.

Wenn Betrug festgestellt wird, obliegt es zunächst der Staatsanwaltschaft, die Ermittlung und Verfolgung einzuleiten. Bei Betrugsverdacht können Sie Beschwerde bei den Polizeidiensten einreichen oder sich beim Sekretariat der Staatsanwaltschaft des Prokurators des Königs als geschädigte Person melden.

Sie können auch bei der Zentralen Datenbank der Unternehmen beantragen, dass eine betrügerische Eintragung als Verwalter oder einer Adresse gestrichen wird, vorausgesetzt, dass Begründungsunterlage vorgelegt werden.