Die Schutzregelung sieht Maßnahmen für Personen mit einer psychischen Erkrankung vor, die ihre Gesundheit und Sicherheit ernsthaft gefährden oder eine ernsthafte Bedrohung für das Leben oder die Unversehrtheit einer anderen Person darstellen.

Die verschiedenen Maßnahmen sind als ultimative Schutzmaßnahme gedacht, weil keine andere geeignete Behandlung möglich ist.

Die Schutzregelung wird durch das Gesetz vom 26. Juni 1990 über Gesetz über den einer Person mit einer psychischen Erkrankung auferlegten Schutz geregelt.