Häufig mit dem Menschenhandel zum Zweck der Organentnahme verbunden, bezeichnet Organhandel die illegale Entnahme von Organen, die Transplantation illegal entnommener Organe, ihre Verwendung für andere Zwecke wie Forschung oder das Anwerben von Spender:innen und Empfänger:innen. Es trifft besonders gefährdete Personen, manchmal unter Zwang, oft durch Täuschung.
Dieses Phänomen, das sich weltweit rasant entwickelt, wird nach belgischem Recht streng bestraft.
Die Ursachen
Die Entwicklung des Organhandels ist vor allem auf zwei Faktoren zurückzuführen:
- einen zunehmenden und allgemeinen Mangel an Organen, der unter anderem mit der Zunahme von Diabetes und Bluthochdruck zusammenhängt;
- eine Zunahme der Zahl der gefährdeten Personen aufgrund von bewaffneten Konflikten, Wirtschaftskrisen oder auch klimatischen Umwälzungen.
Aufgrund des heimlichen Charakters dieser Praktiken ist ihre Aufdeckung besonders kompliziert.
Schwere Straftaten
Organhandel und Menschenhandel zum Zweck der Organentnahme sind schwere Straftaten:
- Sie verletzen die körperliche Unversehrtheit der spendenden Personen, die häufig ausgebeutet werden.
- Sie stellen eine Bedrohung für die öffentliche Gesundheit dar, da die Empfänger:innen durch illegale Transplantationen schweren Infektionen und medizinischen Komplikationen ausgesetzt sind.
Die Definition von Organhandel ist durch europäische und internationale Standards geregelt, wie z. B. das Übereinkommen des Europarats gegen den Handel mit menschlichen Organen, dem Belgien beigetreten ist. Das Übereinkommen enthält Verpflichtungen für die Vertragsstaaten zu Prävention, Ausbildung von Fachkräften im Gesundheitswesen und in der Justiz sowie zum Schutz der Opfer.
Die beiden Problematiken können sich teilweise überschneiden, und ihre rechtlichen Rahmenbedingungen ergänzen sich.
1. Menschenhandel
Menschenhandel bezeichnet die Ausbeutung lebender Personen, in der Regel zu Erwerbszwecken. Er kann verschiedene Formen annehmen:
- sexuelle Ausbeutung (z. B. Prostitution)
- wirtschaftliche Ausbeutung (z. B. Baugewerbe, Gastgewerbe, Hausarbeit)
- kriminelle Ausbeutung (z. B. Drogenverkauf)
- erzwungenes Betteln
- Entnahme von Organen oder menschlichem Gewebe
Die Absicht der Ausbeutung reicht aus, um die Straftat zu qualifizieren, auch wenn die Ausbeutung noch nicht stattgefunden hat. Die Zustimmung des Opfers von Menschenhandel ist rechtlich wirkungslos.
Es ist nicht erforderlich, dass ein Grenzübertritt stattgefunden hat oder dass das Opfer Ausländer:in ist.
2. Handel mit menschlichen Organen
Der Handel mit menschlichen Organen umfasst jede illegale Aktivität, die beinhaltet:
- die Beschaffung eines Organs ohne freie und informierte Zustimmung oder durch Täuschung, Zwang oder Gewalt;
- die Beschaffung eines Organs gegen einen materiellen Vorteil;
- Entnahmen oder Transplantationen, die außerhalb des gesetzlichen Rahmens durchgeführt wurden.
Diese Verstöße können in legitimen medizinischen Strukturen verborgen sein, wodurch ihre Identifizierung erschwert wird. Häufig sind organisierte, manchmal transnationale kriminelle Netzwerke involviert. An diesen Praktiken sind aber auch Angehörige der Gesundheitsberufe beteiligt, wie Chirurg:innen, Anästhesist:innen, Nephrolog:innen, Pflegekräfte oder Krankenhausverwalter:innen.
Aktion des FÖD Justiz
Als Garant der Rechtsstaatlichkeit in Belgien setzt sich der FÖD Justiz für die Prävention dieser Art von Kriminalität, die Verfolgung der Täter und den Schutz der Opfer ein:
- Anwendung des Strafgesetzbuches: Der Handel mit Organen ist strengstens verboten (siehe Abschnitt Gesetzgebung). Der FÖD Justiz unterstützt Staatsanwält:innen und Richter:innen bei der Verfolgung dieser Straftaten.
- Nationale Koordinierung: In Verbindung mit anderen öffentlichen Diensten (FÖD Volksgesundheit, FÖD Inneres, FÖD Auswärtige Angelegenheiten...) und anderen wichtigen Akteuren wie Myria, den drei spezialisierten Aufnahme- und Betreuungszentren für Opfer von Menschenhandel, oder der Belgian Transplantation Society (die Praktiker:innen der Organtransplantation vereint) koordiniert sie den Informationsaustausch, um die Kenntnis der Problematik, die Aufdeckung und die Behandlung möglicher Fälle zu verbessern.
- Internationale Zusammenarbeit: Der FÖD Justiz arbeitet mit Europol, Interpol, Eurojust, dem Europarat, den Vereinten Nationen und der OSZE zusammen, um den Kampf gegen grenzüberschreitende kriminelle Netzwerke zu verbessern.
- Information und Sensibilisierung: Es werden Informationen für Angehörige der Gesundheitsberufe, Richter:innen und Staatsanwält:innen, Polizist:innen sowie für die breite Öffentlichkeit veröffentlicht.
Gesetzgebung
Die Artikel 433quinquies bis 433octiesdes Strafgesetzbuchs stellen den Menschenhandel zum Zweck der Organentnahme unter Strafe.
Das Gesetz vom 13. Juni 1986 schafft einen strengen Rahmen für die Entnahme und Transplantation, indem es die freie, informierte und ausdrückliche Zustimmung der Spender:innen sowie das Verbot jeglicher Bezahlung vorschreibt.
Seit 2019 zielen die Artikel 433novies/2 bis 433novies/10 speziell auf den Organhandel ab, mit schweren Strafen (gleichbedeutend mit denen für vorsätzliche Körperverletzung, die zum Verlust eines Organs geführt hat).
Belgische Gerichte sind unter bestimmten Voraussetzungen (u. a. auf der Grundlage von Artikel 14/6 des Vortitels der Strafprozessordnung) für die Beurteilung von im Ausland begangenen Straftaten zuständig.
Eine Nichtbestrafungsklausel schützt die Opfer von Menschenhandel: Wenn sie im Rahmen ihrer Ausbeutung Straftaten begangen haben (wie den Verkauf eines Organs oder die Verwendung gefälschter Dokumente), können sie nicht strafrechtlich verfolgt werden (Artikel433quinquies §5).
Über die Gesetzgebung
- Gesetz vom 22. Mai 2019 über den Handel mit menschlichen Organen und über den Grundsatz der Nichtbestrafung von Opfern des Menschenhandels
- Kurz, F., „Chapitre XII - Le trafic d'organes humains“ (Kapitel XII – Der Handel mit menschlichen Organen) in Beernaert, M.-A. et al. (Hrsg.), Les infractions - Volume 2 - Les infractions contre les personnes, 2nd edition (Straftaten – Band 2 – Straftaten gegen Personen, 2. Auflage), Brüssel, Larcier, 2020, S. 827-857
Zum Übereinkommen
- Übereinkommen des Europarats gegen den Handel mit menschlichen Organen (CETS Nr. 216) und Erläuternder Bericht
- Handbuch für Parlamentarier:innen - Das Übereinkommen des Europarates gegen den Handel mit menschlichen Organen (2019)
- Ausschuss der Vertragsparteien des Übereinkommens gegen den Handel mit menschlichen Organen des Europarats
- Huberts C., „Un organe à quel prix? Genèse et analyse de la Convention du Conseil de l'Europe contre le trafic d'organes humains“ (Ein Organ zu welchem Preis? Entstehung und Analyse des Übereinkommens des Europarates gegen den Handel mit menschlichen Organen), Rev. dr. pén., 2016, Nr. 6, S. 605-652
Über den Transplantationstourismus
- „Organtransplantationstourismus“, Sachverständigenbericht erstellt von K. VAN ASSCHE (Professor an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der UA) für die Parlamentarische Versammlung des Europarats (Oktober 2018)
- „Menschenhandel zum Zweck der Organentnahme“, ICAT, 2021
- UNODC Toolkit on the Investigation and Prosecution of Trafficking in Persons for Organ Removal (Toolkit zur Ermittlung und Verfolgung von Menschenhandel zum Zweck der Organentnahme)
- „Die Verfügbarkeit von Transplantationen menschlicher Zellen, Gewebe und Organe erhöhen, den ethisch vertretbaren Zugang dazu erweitern und die Überwachung verstärken“, WHO, 2024
Bioethik-Beratungsausschuss von Belgien
- Stellungnahme Nr. 50 vom 9. Mai 2011 zu Änderungen des Gesetzes vom 13. Juni 1986 über die Entnahme und Transplantation von Organen durch das Gesetz vom 25. Februar 2007
- Stellungnahme Nr. 43 vom 10. Dezember 2007 zur Problematik der Vermarktung von Teilen des menschlichen Körpers
Über die Organspende
Über Menschenhandel
- Clesse, Ch.- E., Kurz, F., Le Cocq, P., en Truillet, V., La traite des êtres humains et le travail forcé (Menschenhandel und Zwangsarbeit), Larcier, 2014 (Buch)
- Clesse, Ch.- E., La traite des êtres humains. Etude de la loi belge éclairée des lois français, luxembourgeoise et suisse (Menschenhandel. Eine Untersuchung des belgischen Gesetzes im Vergleich zu den Gesetzen in Frankreich, Luxemburg und der Schweiz), Larcier, 2013 (Buch)
- Myrias jährliche Evaluierungsberichte zum Menschenhandel
- Online-Schulung (auf Englisch)
Für den medizinischen Sektor
- INDICATORS OF TRAFFICKING IN PERSONS FOR THE PURPOSE OF ORGAN REMOVAL (INDIKATOREN FÜR MENSCHENHANDEL ZUM ZWECK DER ORGANENTNAHME) (Vereinte Nationen)
- „ICH VERMUTE, DASS ES SICH UM EINEN FALL VON MENSCHENHANDEL HANDELT. WAS TUN?“
- Video mit englischen Untertiteln für den medizinischen Bereich, auf Initiative von Asbl Payoke (der Anlaufstelle für Opfer von Menschenhandel in Antwerpen)
- Broschüre des FÖD Justiz vom Juli 2020 „Menschenhandel, was tun? Tipps für Krankenhauspersonal“
- Entschließung des Europarats von 2017 über die Festlegung von Verfahren für die Behandlung von Patient:innen, die im Ausland eine Organtransplantation erhalten haben und zur Nachsorge in ihr Heimatland zurückkehren
- Resolution CM/Res(2017)1 über die Grundsätze für die Auswahl, Beurteilung, Spende und Nachsorge von nichtansässigen Lebendspender:innen
Für Patient:innen
Nützliche Kontakte
Unterstützung bei Verdacht auf Ausbeutung
Nummer der belgischen Kontaktstelle für Opfer von Menschenhandel: +32-78 05 58 00.
Für weitere Informationen über Menschenhandel und Opferhilfe oder um vertraulich eine Meldung zu machen: www.stoptraite.be