Häufig mit dem Menschenhandel zum Zweck der Organentnahme verbunden, bezeichnet Organhandel die illegale Entnahme von Organen, die Transplantation illegal entnommener Organe, ihre Verwendung für andere Zwecke wie Forschung oder das Anwerben von Spender:innen und Empfänger:innen. Es trifft besonders gefährdete Personen, manchmal unter Zwang, oft durch Täuschung.

Dieses Phänomen, das sich weltweit rasant entwickelt, wird nach belgischem Recht streng bestraft.

Die Ursachen

Die Entwicklung des Organhandels ist vor allem auf zwei Faktoren zurückzuführen:

  • einen zunehmenden und allgemeinen Mangel an Organen, der unter anderem mit der Zunahme von Diabetes und Bluthochdruck zusammenhängt;
  • eine Zunahme der Zahl der gefährdeten Personen aufgrund von bewaffneten Konflikten, Wirtschaftskrisen oder auch klimatischen Umwälzungen.

Aufgrund des heimlichen Charakters dieser Praktiken ist ihre Aufdeckung besonders kompliziert.

Schwere Straftaten

Organhandel und Menschenhandel zum Zweck der Organentnahme sind schwere Straftaten:

  • Sie verletzen die körperliche Unversehrtheit der spendenden Personen, die häufig ausgebeutet werden.
  • Sie stellen eine Bedrohung für die öffentliche Gesundheit dar, da die Empfänger:innen durch illegale Transplantationen schweren Infektionen und medizinischen Komplikationen ausgesetzt sind.

Die Definition von Organhandel ist durch europäische und internationale Standards geregelt, wie z. B. das Übereinkommen des Europarats gegen den Handel mit menschlichen Organen, dem Belgien beigetreten ist. Das Übereinkommen enthält Verpflichtungen für die Vertragsstaaten zu Prävention, Ausbildung von Fachkräften im Gesundheitswesen und in der Justiz sowie zum Schutz der Opfer.

Die beiden Problematiken können sich teilweise überschneiden, und ihre rechtlichen Rahmenbedingungen ergänzen sich.

1. Menschenhandel

Menschenhandel bezeichnet die Ausbeutung lebender Personen, in der Regel zu Erwerbszwecken. Er kann verschiedene Formen annehmen:

  • sexuelle Ausbeutung (z. B. Prostitution)
  • wirtschaftliche Ausbeutung (z. B. Baugewerbe, Gastgewerbe, Hausarbeit)
  • kriminelle Ausbeutung (z. B. Drogenverkauf)
  • erzwungenes Betteln
  • Entnahme von Organen oder menschlichem Gewebe

Die Absicht der Ausbeutung reicht aus, um die Straftat zu qualifizieren, auch wenn die Ausbeutung noch nicht stattgefunden hat. Die Zustimmung des Opfers von Menschenhandel ist rechtlich wirkungslos.
Es ist nicht erforderlich, dass ein Grenzübertritt stattgefunden hat oder dass das Opfer Ausländer:in ist.

2. Handel mit menschlichen Organen

Der Handel mit menschlichen Organen umfasst jede illegale Aktivität, die beinhaltet:

  • die Beschaffung eines Organs ohne freie und informierte Zustimmung oder durch Täuschung, Zwang oder Gewalt;
  • die Beschaffung eines Organs gegen einen materiellen Vorteil;
  • Entnahmen oder Transplantationen, die außerhalb des gesetzlichen Rahmens durchgeführt wurden.

Diese Verstöße können in legitimen medizinischen Strukturen verborgen sein, wodurch ihre Identifizierung erschwert wird. Häufig sind organisierte, manchmal transnationale kriminelle Netzwerke involviert. An diesen Praktiken sind aber auch Angehörige der Gesundheitsberufe beteiligt, wie Chirurg:innen, Anästhesist:innen, Nephrolog:innen, Pflegekräfte oder Krankenhausverwalter:innen.

Aktion des FÖD Justiz

Als Garant der Rechtsstaatlichkeit in Belgien setzt sich der FÖD Justiz für die Prävention dieser Art von Kriminalität, die Verfolgung der Täter und den Schutz der Opfer ein:

  • Anwendung des Strafgesetzbuches: Der Handel mit Organen ist strengstens verboten (siehe Abschnitt Gesetzgebung). Der FÖD Justiz unterstützt Staatsanwält:innen und Richter:innen bei der Verfolgung dieser Straftaten.
  • Nationale Koordinierung: In Verbindung mit anderen öffentlichen Diensten (FÖD Volksgesundheit, FÖD Inneres, FÖD Auswärtige Angelegenheiten...) und anderen wichtigen Akteuren wie Myria, den drei spezialisierten Aufnahme- und Betreuungszentren für Opfer von Menschenhandel, oder der Belgian Transplantation Society (die Praktiker:innen der Organtransplantation vereint) koordiniert sie den Informationsaustausch, um die Kenntnis der Problematik, die Aufdeckung und die Behandlung möglicher Fälle zu verbessern.
  • Internationale Zusammenarbeit: Der FÖD Justiz arbeitet mit Europol, Interpol, Eurojust, dem Europarat, den Vereinten Nationen und der OSZE zusammen, um den Kampf gegen grenzüberschreitende kriminelle Netzwerke zu verbessern.
  • Information und Sensibilisierung: Es werden Informationen für Angehörige der Gesundheitsberufe, Richter:innen und Staatsanwält:innen, Polizist:innen sowie für die breite Öffentlichkeit veröffentlicht.

Gesetzgebung

Die Artikel 433quinquies bis 433octiesdes Strafgesetzbuchs stellen den Menschenhandel zum Zweck der Organentnahme unter Strafe.

Das Gesetz vom 13. Juni 1986 schafft einen strengen Rahmen für die Entnahme und Transplantation, indem es die freie, informierte und ausdrückliche Zustimmung der Spender:innen sowie das Verbot jeglicher Bezahlung vorschreibt.

Seit 2019 zielen die Artikel 433novies/2 bis 433novies/10 speziell auf den Organhandel ab, mit schweren Strafen (gleichbedeutend mit denen für vorsätzliche Körperverletzung, die zum Verlust eines Organs geführt hat).

Belgische Gerichte sind unter bestimmten Voraussetzungen (u. a. auf der Grundlage von Artikel 14/6 des Vortitels der Strafprozessordnung) für die Beurteilung von im Ausland begangenen Straftaten zuständig.

Eine Nichtbestrafungsklausel schützt die Opfer von Menschenhandel: Wenn sie im Rahmen ihrer Ausbeutung Straftaten begangen haben (wie den Verkauf eines Organs oder die Verwendung gefälschter Dokumente), können sie nicht strafrechtlich verfolgt werden (Artikel433quinquies §5).

Über die Gesetzgebung

Zum Übereinkommen

Über den Transplantationstourismus

Bioethik-Beratungsausschuss von Belgien

Über die Organspende

Über Menschenhandel

  • Clesse, Ch.- E., Kurz, F., Le Cocq, P., en Truillet, V., La traite des êtres humains et le travail forcé (Menschenhandel und Zwangsarbeit), Larcier, 2014 (Buch)
  • Clesse, Ch.- E., La traite des êtres humains. Etude de la loi belge éclairée des lois français, luxembourgeoise et suisse (Menschenhandel. Eine Untersuchung des belgischen Gesetzes im Vergleich zu den Gesetzen in Frankreich, Luxemburg und der Schweiz), Larcier, 2013 (Buch)
  • Myrias jährliche Evaluierungsberichte zum Menschenhandel
  • Online-Schulung (auf Englisch)

Für den medizinischen Sektor

Für Patient:innen

Nützliche Kontakte 

Unterstützung bei Verdacht auf Ausbeutung

Nummer der belgischen Kontaktstelle für Opfer von Menschenhandel: +32-78 05 58 00.
Für weitere Informationen über Menschenhandel und Opferhilfe oder um vertraulich eine Meldung zu machen: www.stoptraite.be