- Einleitung
- Anzeige erstatten
- 'Die Zustimmung'
- Sexuelle Mündigkeit
- Sexualstraftaten
- Teilen von Nachrichten mit sexuellem Inhalt
- Das Sexualstrafrecht und das Strafgesetzbuch
- Strafen
Sexuelle Gewalt ist ein vernachlässigtes soziales Problem, dem zu viele Menschen zum Opfer fallen.
Um besser gegen Sexualstraftaten vorgehen zu können, wird das Sexualstrafrecht ab dem 1. Juni 2022 reformiert: Die Notwendigkeit der Zustimmung erhält zentrale Bedeutung, Sexualstraftaten werden neu definiert und die Strafen werden in bestimmten Fällen erhöht. Die Ausbeutung von Sexarbeit wurde entkriminalisiert.
Entdecken Sie die wichtigsten Aktualisierungen:
Opfer sexueller Gewalt können sich an ein Betreuungszentrum für Opfer sexueller Gewalt wenden.
In einem Betreuungszentrum wird einem Opfer von einem spezialisierten multidisziplinären Team geholfen. Opfer sexueller Gewalt können sich rund um die Uhr an ein Betreuungszentrum wenden.
In einem Betreuungszentrum kann ein Opfer folgende Versorgung erhalten:
- Medizinische Versorgung: sowohl die Versorgung von Verletzungen und Schädigungen als auch Untersuchungen und die Behandlung aller körperlichen, sexuellen oder die Reproduktion betreffenden Folgen.
- Psychologische Unterstützung: Psychologische Erstbetreuung durch aktives Zuhören und durch Erläuterungen zu den normalen Reaktionen nach einem traumatischen Erlebnis, sowie Beratung für den Umgang damit und Begleitung durch einen Psychologen sowie Neuorientierung.
- Forensische Untersuchung: Die Feststellung von Verletzungen, die Suche nach biologischen Spuren des Täters, das Sammeln von Beweisen für eine mögliche Anzeige und einen möglichen Prozess.
- Auf Wunsch des Opfers die Erstattung einer Anzeige bei der Polizei durch speziell für Sittenverbrechen ausgebildete Polizeikräfte.
- Anschließende Nachsorge: sowohl die medizinische Nachsorge bei medikamentöser Behandlung und der Versorgung von Verletzungen als auch die weitere psychologische Begleitung bei der Bewältigung.
Alle Menschen sind herzlich willkommen, auch wenn sie keine Anzeige erstatten möchten. Ziel ist es, Barrieren abzubauen, um die Opfer zu ermutigen, die Straftaten anzuzeigen.
Wenn ein Opfer jedoch erst später beschließt, Anzeige zu erstatten, ist dies möglich. Das gesamte Beweismaterial und alle gesicherten Spuren werden aufbewahrt. Dies ist sehr wichtig, da es bei sexueller Gewalt häufig ein Problem mit der Beweisführung gibt.
Neben einem Betreuungszentrum für Opfer sexueller Gewalt können sich Opfer auch immer an die Polizei wenden.
Weitere Informationen finden Sie unter Die Rechte des Opfers.
Die Zustimmung zu sexuellen Handlungen wurde im Sexualstrafrecht ausdrücklich festgeschrieben und umfassender ausgelegt. Von Sexualstraftaten ist die Rede, wenn die Handlungen gegen den freien Willen und somit ohne Zustimmung stattgefunden haben.
Bei der Beurteilung, ob eine Zustimmung vorlag oder nicht, müssen jedoch immer die Umstände im Einzelfall berücksichtigt werden. Beispiel: Kein Widerstand ist nicht gleichbedeutend mit Zustimmung. Auch in diesem Fall kann es sich immer noch um eine Straftat handeln. Die Zustimmung ist kein unwiderruflicher Fakt: Jede Person hat das Recht, ihre Zustimmung jederzeit vor oder während der Handlung zu widerrufen.
In bestimmten Situationen kann von Zustimmung nicht die Rede sein:
- Keine Zustimmung liegt vor, wenn der Täter eine Schutzbedürftigkeit des Opfers ausnutzt, die dessen freien Willen einschränkt, beispielsweise, wenn das Opfer unter Betäubungsmitteleinfluss steht.
- Eine Zustimmung kann niemals vorliegen, wenn der Täter Drohungen, physische oder psychische Gewalt, Zwang, Überraschung oder List anwendet.
- Eine Zustimmung ist niemals gegeben, wenn das Opfer schläft oder bewusstlos ist.
- Grundsätzlich sind Minderjährige unter 16 Jahren nicht in der Lage, ihre Zustimmung zu sexuellen Handlungen zu geben. Weitere Informationen zum Alter der sexuellen Mündigkeit finden Sie hier.
Grundsätzlich sind Minderjährige unter 16 Jahren nicht in der Lage, ihre Zustimmung zu sexuellen Handlungen zu geben. Dies ist das Alter der sexuellen Mündigkeit.
Es wird jedoch eine Ausnahme gemacht, um eine normale sexuelle Entwicklung zwischen gleichaltrigen Minderjährigen zu berücksichtigen. Im Alter zwischen 14 und 16 Jahren ist es möglich, sexuellen Handlungen zuzustimmen, sofern der Altersunterschied zur anderen Person nicht mehr als drei Jahre beträgt.
Beträgt der Altersunterschied zwischen Minderjährigen von 14 bis 18 Jahren hingegen mehr als drei Jahre und erklären diese, dass ihre sexuellen Handlungen einvernehmlich stattgefunden haben, muss dies gegebenenfalls begründet werden. Grundsätzlich ist dies nicht erlaubt, aber der Gesetzgeber möchte nicht alle einvernehmlichen sexuellen Handlungen von Minderjährigen strafrechtlich ahnden. Es kann also sein, dass der Richter oder die Staatsanwaltschaft auf der Grundlage der einzelnen Elemente des Falls zu der Auffassung gelangt, dass trotz allem keine Straftat vorliegt.
In keinem Fall kann ein Minderjähriger jedoch seine Zustimmung zu sexuellen Handlungen mit Verwandten frei äußern. Dies gilt auch für Personen, die eine anerkannte Vertrauens-, Autoritäts- oder Einflussstellung gegenüber dem Minderjährigen einnehmen, sowie im Falle von Prostitution. Selbstverständlich sind auch Prostitution und jede andere Form der Ausbeutung von Minderjährigen verboten.
Das Sexualstrafrecht ist logisch aufgebaut: Es unterscheidet zwischen Grundstraftaten und besonders schweren Straftaten. Letztere sind die Grundstraftaten, die mit einem erschwerenden Umstand begangen werden, und ziehen ein höheres Strafmaß nach sich. Hier sind die wichtigsten Grundstraftaten und erschwerenden Umstände aufgeführt.
1. Was ist Vergewaltigung?
Vergewaltigung ist jede Handlung der sexuellen Penetration, gleich welcher Art und mit welchen Mitteln, der an einer Person begangen wird, die nicht zustimmt. Die Definition von Vergewaltigung erstreckt sich über verschiedene Ebenen.
So muss die Penetration nicht unbedingt vollständig ausgeführt worden sein, sondern eine teilweise Penetration genügt. Darüber hinaus kann die Zustimmung auch während der Handlung widerrufen werden. Dies ist beispielsweise dann wichtig, wenn der Sexpartner das Kondom während des Geschlechtsakts entfernt und die Ablehnung ignoriert.
Es handelt sich ebenfalls um Vergewaltigung, wenn das Opfer als Instrument verwendet wird, beispielsweise wenn eine Person gezwungen wird, sich selbst oder eine andere Person zu penetrieren.
Für die Grundstraftat der Vergewaltigung kann ein Korrektionalgericht ein Strafmaß von mindestens sechs Monaten bis maximal zehn Jahren auferlegen.
2. Was ist Verletzung der sexuellen Unversehrtheit?
Eine Verletzung der sexuellen Unversehrtheit ist jede Handlung, die eine normale und vernünftige Person als sexuell unangemessen empfindet. Drohungen oder Gewalt sind in dieser Hinsicht keine Voraussetzungen. Jede Person kann unabhängig vom Geschlecht Opfer davon werden.
Die Verletzung der sexuellen Unversehrtheit ersetzt den früheren Straftatbestand des sexuellen Übergriffs. Der Gesetzgeber ist nämlich der Ansicht, dass es um den Schutz der individuellen sexuellen Selbstbestimmung und nicht um die Familienehre geht.
Die Änderung des Begriffs hat nicht zur Folge, dass bestimmte Verhaltensweisen, die zuvor strafbar waren, plötzlich nicht mehr strafbar sind. Die bestehende Rechtslehre zum sexuellen Übergriff bleibt also auch bei der Verletzung der sexuellen Unversehrtheit anwendbar.
Für die Grundstraftat der Verletzung der sexuellen Unversehrtheit kann ein Korrektionalgericht ein Strafmaß von mindestens sechs Monaten bis maximal fünf Jahren auferlegen.
3. Was ist Voyeurismus?
Von Voyeurismus spricht man, wenn sich eine Person in einer Situation befindet, in der sie vernünftigerweise davon ausgehen kann, dass sie vor unerwünschten Blicken geschützt ist, aber dennoch beobachtet wird oder Gegenstand von Bild- oder Tonaufzeichnungen ist.
Opfer können nicht nur nackte Personen sein, sondern auch Personen, die ohne ihr Wissen beobachtet werden und (einen Teil) ihres Körpers zeigen, der logischerweise verborgen geblieben wäre, wenn diese Personen gewusst hätten, dass sie beobachtet oder aufgezeichnet werden.
Für die Grundstraftat des Voyeurismus kann ein Korrektionalgericht ein Strafmaß von mindestens sechs Monaten bis maximal fünf Jahren auferlegen.
4. Was ist Sittenwidrigkeit?
Nicht alle öffentlichen Bilder, Handlungen oder Verhaltensweisen mit sexuellem Inhalt sind unstatthaft und daher strafbar. Von Sittenwidrigkeit spricht man nur, wenn es sich um extrem pornografische oder gewalttätige Inhalte und Exhibitionismus handelt.
Exhibitionismus ist das Aufdrängen des Anblicks der eigenen entblößten Genitalien oder einer sexuellen Handlung an einem öffentlichen Ort oder an einem Ort, der für öffentliche Blicke zugänglich ist. Es muss also eine sexuelle Konnotation vorliegen: Beispielsweise ist das Urinieren an einem beliebigen Ort ebenfalls nicht erlaubt, fällt aber nicht unter Exhibitionismus.
Für die Grundstraftat der Sittenwidrigkeit kann ein Korrektionalgericht ein Strafmaß von mindestens acht Tagen bis maximal einem Jahr auferlegen.
5. Was ist eine besonders schwere Straftat?
Besonders schwere Straftaten sind Grundstraftaten, die mit einem erschwerenden Umstand begangen werden, und ziehen ein höheres Strafmaß nach sich.
Die erschwerenden Umstände werden ausgeweitet und aktualisiert. Beispiele für erschwerende Umstände:
- Tod des Opfers infolge der Tat;
- Folter, Freiheitsberaubung oder schwere Gewalt gegen das Opfer;
- Bedrohung des Opfers mit einer Waffe oder einem waffenähnlichen Gegenstand;
- die Schutzbedürftigkeit des Opfers;
- das Alter des Opfers von weniger als 16 Jahren oder von 16 bis 18 Jahren;
- Inzest (siehe Kasten);
- ...
Die Reform des Sexualstrafrechts fügt bestimmte erschwerende Umstände hinzu oder erweitert sie:
- Neuer Umstand: Verabreichung inhibierender Stoffe, wobei der Täter dem Opfer heimlich oder unter Zwang Betäubungsmittel oder einen anderen inhibierenden Stoff verabreicht, um es sexuell zu missbrauchen (solche Taten werden manchmal als „drug-facilitated sexual assault“ (durch Drogen erleichterter sexueller Übergriff) oder „spiking“ bezeichnet).
- Erweiterter Umstand: Es liegt ein diskriminierender Beweggrund vor. Die Beweggründe des Täters waren Hass, Verachtung oder Feindseligkeit aufgrund einer bestimmten (angeblichen) Eigenschaft des Opfers. Dies kann z. B. die Hautfarbe oder die sexuelle Orientierung sein, aber die Liste der möglichen Beweggründe wird aktualisiert und erweitert.
Was ist Inzest?
Inzest ist ein sexueller Kontakt zwischen Verwandten. Seit der Reform des Sexualstrafrechts wird Inzest als eigene Straftat betrachtet, wenn er an Minderjährigen begangen wird. Inzest ist eine besonders schwere Straftat.
Bei der besonders schweren Straftat des Inzests hängt das Strafmaß, das ein Korrektionalgericht verhängen kann, von der Grundstraftat ab. Bei der Verletzung der sexuellen Unversehrtheit von verwandten Minderjährigen beträgt das Strafmaß beispielsweise mindestens ein Jahr und maximal fünfzehn Jahre. Bei Vergewaltigung von verwandten Minderjährigen beträgt das Strafmaß mindestens drei Jahre und maximal achtundzwanzig Jahre.
Wenn es sich um nicht einvernehmlichen Inzest zwischen volljährigen Personen handelt, ist der Tatbestand genauso strafbar wie ein nicht einvernehmlicher sexueller Akt innerhalb der Familie. Bei Verletzung der sexuellen Unversehrtheit zwischen verwandten Volljährigen beträgt das Strafmaß mindestens sechs Monate und maximal zehn Jahre. Bei Vergewaltigung von verwandten Volljährigen beträgt das Strafmaß mindestens ein Jahr und maximal fünfzehn Jahre.
6. Was ist Missbrauch von Prostitution?
Die Ausbeutung der Prostitution wird schrittweise entkriminalisiert, doch wenn ein Element von Menschenhandel oder Missbrauch vorliegt, bleiben die Handlungen strafbar. Das Gesetz sieht vier mögliche spezifische Straftaten vor (unabhängig vom Menschenhandel).
Zuhälterei
Freiwillige Sexarbeiter, die ihre Arbeit selbst organisieren, können dies tun, aber ein Zuhälter macht sich weiterhin strafbar. Die Ermutigung einer Person, in die Prostitution einzutreten, wird mit einer Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft. Auch eine Person am Ausstieg aus der Prostitution zu hindern ist strafbar.
Illegale Werbung
Jegliche Werbung für Sexarbeit ist nicht erlaubt. So ist beispielsweise aufdringliche Werbung auf öffentlichem Eigentum oder Werbung in der Nähe von Bildungseinrichtungen verboten. Solche Taten werden mit einer Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu einem Jahr und einer Geldstrafe von 100 Euro bis zu 1000 Euro (zuzüglich der Zuschlagzehntel) bestraft.
Öffentliche Anstiftung zur Prostitution
Es ist absolut verboten, eine Person in irgendeiner Weise zur Prostitution anzustiften. In dieser Hinsicht zielt der Gesetzgeber beispielsweise auf sogenannte Loverboys, Sugar Daddys und andere unehrliche Personen ab, die Menschen zur Prostitution drängen. Solche Taten werden mit einer Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu einem Jahr und einer Geldstrafe von 100 Euro bis zu 1000 Euro (zuzüglich der Zuschlagzehntel) bestraft.
Besonders schwerer Missbrauch der Prostitution
Indem der Gesetzgeber den besonders schweren Missbrauch der Prostitution unter Strafe stellt, will er schutzbedürftigen volljährigen Personen, die aufgrund ihrer sozialen Lage Opfer von Missbrauch der Prostitution werden, einen zusätzlichen Schutz bieten. Solche Taten werden mit einer Gefängnisstrafe von mindestens sechs Monaten und höchstens zehn Jahren bestraft.
Volljährige Personen können sich gegenseitig Bilder und Aufnahmen mit sexuellem Inhalt schicken, sofern dies einvernehmlich geschieht (sog. „primäres Sexting“), sie können jedoch bestraft werden, wenn sie diese unter Dritten verbreiten (sogenanntes „sekundäres Sexting“).
Sexting durch Minderjährige zwischen 16 und 18 Jahren ist nicht strafbar, solange es einvernehmlich erfolgt und die Bilder ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind. Bei unter 16-Jährigen ist es immer verboten, auch wenn es sich z. B. um 14- und 15-Jährige handelt, die eine normale sexuelle Entwicklung durchlaufen. Diese Verbotsbestimmung ist eine Schutzvorkehrung für Minderjährige, die die Auswirkungen dieser Bilder nicht immer einschätzen können.
Es ist nie erlaubt, Bilder mit sexuellem Inhalt zu teilen, wenn es um missbräuchliches Verhalten geht, z. B. wenn zwischen den betroffenen Personen ein Autoritätsverhältnis besteht.
- Sexualstraftaten werden in Buch 2, Titel VIII: „Verbrechen und Vergehen gegen Personen“ des Strafgesetzbuchs in ein neues Kapitel mit dem Titel „Straftaten gegen die sexuelle Unversehrtheit, das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und Sittenwidrigkeiten“ aufgenommen. An dieser Stelle wird deutlich, dass jede Person frei in sexuelle Handlungen einwilligen kann, dass diese Einwilligung aber immer und tatsächlich gegeben werden muss.
- Das Kapitel über Sexualstraftaten folgt direkt auf das Kapitel über vorsätzliche Tötung. Diese Stelle im Gesetzbuch unterstreicht die Tatsache, dass Sexualstraftaten eine sehr schwere Form der Kriminalität darstellen.
- Zuvor waren Sexualstraftaten unter „Titel VII: Verbrechen und Vergehen gegen die Familienordnung und die öffentliche Sittlichkeit“ zusammengefasst. Sexualstraftaten verletzen jedoch die sexuelle Unversehrtheit einer Person. Der Ausgangspunkt ist nicht mehr die Tatsache, dass der Familienfrieden gestört wird. Es handelt sich auch nicht speziell um Verstöße gegen die Sittenlehre oder die Ehre.
- Alle Straftaten der sexuellen Ausbeutung von Minderjährigen werden zusammengeführt. Dazu gehören z. B. das Heranführen von Minderjährigen zu sexuellen Zwecken, die Prostitution von Minderjährigen und Bilder vom sexuellen Missbrauch Minderjähriger.
Für jede Straftat steht dem Richter innerhalb des rechtlichen Rahmens ein bestimmter Strafrahmen zur Verfügung.
Es werden auch weitere Möglichkeiten geschaffen, um maßgeschneiderte Strafen zu verhängen, auch für die Grundstraftat der Vergewaltigung. Neben der Verhängung einer Gefängnisstrafe kann der Richter den Täter zum Beispiel auch dazu verpflichten, sich als Bewährungsstrafe einer Behandlung zu unterziehen. Dies kann es dem Täter ermöglichen, an der sexuellen Problematik zu arbeiten, die zu den Taten geführt hat. Ein gezielteres Vorgehen und eine wirksame Bestrafung können das Rückfallrisiko senken.
Die Option von Bewährungsstrafen, wie eine Therapie oder eine obligatorische Entziehungskur, kann für alle Täter umgesetzt werden, ungeachtet ihrer gerichtlichen Vergangenheit.