Gefängnis Gent

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Gefängnis Gent
Nieuwe Wandeling 89
9000 Gent
Belgien

Vorrichtungskopf

Pieter Van Caeneghem

Seit 1862 dient das Gefängnis Gent als Untersuchungshaft- und Strafanstalt. Es wurde nach dem Ducpétiaux-Modell gebaut und mittlerweile gründlich saniert. Außerdem verfügt es über eine Frauenabteilung und eine psychiatrische Abteilung. Es wird der geschlossene Strafvollzug praktiziert.

Wer darf zu Besuch kommen?

Die maximale Anzahl der gleichzeitig zugelassenen Besucher beträgt drei Personen.

  • Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie: Eltern, Großeltern, Kinder, Enkelkinder ...
  • Der Vormund, der Ehepartner, der gesetzlich oder faktisch Zusammenwohnende, die Geschwister, Onkel und Tanten. Sie müssen ihre Verwandtschaft nachzuweisen können.

Andere Besucher können mit vorheriger Genehmigung durch die Leitung zu Besuch kommen. Der Inhaftierte selbst muss dies mithilfe einer Fotokopie (Vorder- und Rückseite) Ihres Personalausweises bei der Leitung beantragen. Diese Fotokopie muss dem Inhaftierten per Post zugesandt werden.

Wenn der Besuch die Ordnung oder Sicherheit gefährden könnte, kann die Leitung die Genehmigung verweigern.

Minderjährige unter 16 Jahren müssen immer von einem Elternteil oder einer volljährigen Person begleitet werden, die zu diesem Zweck die Erlaubnis der Eltern oder des Vormunds erhalten hat. In Ausnahmefällen kann der Direktor eine Ausnahmegenehmigung erteilen.

Minderjährige im Alter von 16 und 17 Jahren müssen im Besitz einer Erlaubnis einer Person sein, die die elterliche Sorge ausübt (Genehmigungsschreiben + Kopie des Personalausweises), es sei denn, sie besuchen einen Elternteil oder werden von einem Elternteil begleitet.

Wie läuft der Besuch ab?

1. Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises

Jede Person, die zu Besuch kommt, muss im Besitz eines amtlichen Ausweisdokuments sein (ein von einer amtlichen Stelle ausgestelltes Dokument, in dem die Identität des Besuchers vermerkt ist und das mit einem Lichtbild des Besuchers versehen ist, z. B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Studentenausweis ...).

Bei Minderjährigen unter 12 Jahren darf das Ausweisdokument kein Lichtbild enthalten. Der „Kinderausweis“ genügt.

2. Anmeldung zum Besuch

Wenn Sie nicht zum Besuch zugelassen werden, können Sie eine schriftliche Nachricht hinterlassen. Sie beantragen ihn am Anmeldeschalter.

3. Kontrolle vor dem Besuch

Erlaubte Objekte:
  • Kleine Geldbörse
  • Papiertaschentücher in geschlossener Packung
  • Mantel
Für Babys:
  • 1 Windel (bei Bedarf erhalten Sie eine zweite im Besuchsraum)
  • 1 gefüllte Flasche (Fläschchen)
  • 1 ungeöffnetes Glas Babynahrung in der Originalverpackung + kleiner Plastiklöffel

Babynahrung kann im Besuchsraum aufgewärmt werden.

Kinderwagen müssen beim Pförtner abgestellt werden, große Pforte, rechts klingeln.

Kontrolle

Sie dürfen keine anderen Gegenstände in den Besuchsraum bringen oder dem Gefangenen etwas übergeben.

Sie müssen sich auch einer Gefängniskontrolle unterziehen. Sie leeren die Taschen Ihrer Kleidung und legen den Inhalt in einen kleinen Behälter. Unerlaubte Gegenstände können Sie in einem Schließfach aufbewahren.

Anschließend gehen Sie durch eine Metalldetektorschleuse. Wenn Sie ein Signal „auslösen“, dürfen Sie das Gefängnis nicht betreten. Ihre Gegenstände und Ihr Mantel werden von einem Röntgengerät durchleuchtet.

Rollstuhlfahrer

Wenn Sie eine Prothese tragen oder im Rollstuhl sitzen, müssen Sie vor jedem Besuch ein ärztliches Attest vorlegen können.

Sie dürfen nicht mit Ihrem eigenen Rollstuhl oder Ihren Krücken eintreten. Selbstverständlich können Sie jederzeit die von der Anstalt bereitgestellten Ersatzrollstühle und -krücken benutzen.

Als Rollstuhlfahrer/in werden Sie auch einem angepassten Kontrollverfahren unterzogen.

4. Wartezimmer

Sie bleiben im Warteraum, bis Sie von einem Aufseher abgeholt werden.

Der Fernseher wird nur von einem Personalmitglied bedient.

5. Besuchsraum

Ein Aufseher ruft Sie auf und zeigt Ihnen den Tisch, an den Sie sich setzen können.

6. Bestellung von Getränken und Süßigkeiten

Beim Besuch am Tisch: Eine der Damen im Besuchsraum kommt und nimmt Ihre Bestellung auf, die Sie ebenfalls bei ihr bezahlen. Sie können in der Kantine auch einen Geschenkgutschein im Wert von 50 Euro für den Inhaftierten kaufen.
Besuch hinter der Glasscheibe: Sie erhalten eine Liste der Kantine und einen Kugelschreiber, um Ihre Bestellung zu notieren. Sie zahlen beim Ausgang.

7. Ende des Besuchs

Sie warten immer ab, bis ein Aufseher Ihnen die Tür öffnet. Ihnen wird in Gruppen von 6 Personen gestattet, Ihren Spind zu leeren. Sie geben Ihren Schlüssel mit Ihrem Besucherausweis zurück.

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir Sie, dies in Ruhe zu tun.

Handelswaren

Waren dürfen nur mit Genehmigung der Gefängnisleitung in das Gefängnis gebracht oder mitgenommen werden. Dies geschieht über den Pförtner an der großen Pforte (rechts klingeln).

Besuchstunden

Montag - Freitag von 13.15 bis 14.15 Uhr
(Anmeldung 12.15 - 12.55 Uhr)
von 14.30 bis 15.30 Uhr
(Anmeldung 12.55 - 14.10 Uhr)
von 16.15 bis 17.15 Uhr
(Anmeldung 14.10 - 15.55 Uhr)
   
Samstag von 9.30 bis 10.30 Uhr
(Anmeldung 8.45 - 9.10 Uhr)
von 10.45 bis 11.45 Uhr
(Anmeldung 9.10 - 10.25 Uhr)
von 13.15 bis 14.15 Uhr
(Anmeldung 12.15 - 12.55 Uhr)
van 14.30 bis 15.30 Uhr
(Anmeldung 12.55 - 14.10 Uhr)
van 15.45 bis 16.45 uhr
(Anmeldung 14.10 - 15.25 Uhr)
Sonntag und Feiertage von 9 bis 10 Uhr
(Anmeldung 8.15 - 8.45 Uhr)
--> nur für Angeklagte 
       

Familienbesuch

Inhaftierte, die seit drei Monaten im Gefängnis in Gent einsitzen, können mehrere Familienmitglieder gemeinsam in die dafür vorgesehenen Besuchsräume bringen. Es sind maximal fünf Personen erlaubt, Ausnahmen können jedoch jederzeit bei der Leitung beantragt werden.

Dieser Besuch dauert 2 Stunden und kann jede Woche stattfinden. Während des Besuchs bleiben die für den Besuch reservierten Räume offen und werden beaufsichtigt.

Diese Form des Besuchs ist möglich für:

  • den Ehegatten / die Ehegattin, den/die im Haushalt wohnende/n Lebenspartner/in,(wenn der Lebenspartner / die Lebenspartnerin allein zu Besuch kommt, ist es sinnvoll, den Besuch unter Wahrung der Privatsphäre zu nutzen);
  • Verwandte oder Verschwägerte in gerader Linie, Geschwister, Onkel, Tanten, Vormund. Die Verwandtschaft muss nachgewiesen werden;
  • das Antragsverfahren ist das gleiche wie für den Besuch unter Wahrung der Privatsphäre, mit dem Unterschied, dass Sie als Besucher kein Antragsformular selbst ausfüllen müssen.
Mittwoch Anmeldung (12.15 - 12.40 Uhr) von 13 bis 15 Uhr
Samstag

Anmeldung (9.15 - 9.40 Uhr)

Anmeldung (12.15 - 12.40 Uhr)

von 10 bis 12 Uhr

von 13 bis 15 Uhr

Sonntag und Feiertage

Anmeldung (8.15 - 8.45 Uhr)

Anmeldung (12.30 - 13.10 Uhr)

von 9 bis 11 Uhr

von 13.30 bis 15.30 Uhr

Besuch von Kindern

Jeden Mittwochnachmittag können (Enkel-)Kinder ihren inhaftierten (Groß-)Elternteil besuchen, ohne vom anderen Elternteil oder einem Erwachsenen begleitet zu werden. Der erziehungsberechtigte Elternteil oder der Elternteil, der sich um die Kinder kümmert, muss seine Zustimmung geben.

Der Besuch der Kinder findet in einem eigens dafür eingerichteten kinderfreundlichen Bereich statt (wo ausreichend Spielzeug vorhanden ist) oder bei schönem Wetter auf dem Vorplatz der Frauenabteilung.
Pflegeprodukte (Windeln, Feuchttücher ...) und Kindersitze sind vorhanden und dürfen nicht mitgebracht werden.

Ein Mitarbeiter des Justitieel Welzijnswerks bringt die Kinder zum Besucherbereich. Kinder, die von weit her kommen und/oder in einer Einrichtung untergebracht sind, können für zwei Stunden zu Besuch kommen (mit Sonderantrag).

Der Inhaftierte kann den Besuch der Kinder beim Sociaal-Cultureel Werk beantragen.

Gelegentlich findet am Sonntag auch ein Kindernachmittag statt, zu dem die ganze Familie willkommen ist. Das kann ein Osterbrunch, ein Filmnachmittag, eine Halloween-Party oder eine Nikolausfeier sein o. ä. Diese Nachmittage werden rechtzeitig mit Postern und Flyern angekündigt.

Mittwoch

Anmeldung 12.30 - 12.55 Uhr

Anmeldung 14.50 - 15.10 Uhr

von 13.15 bis 15 Uhr

von 15.30 bis 17.15 Uhr

Besuch unter Wahrung der Privatsphäre

Jede Woche besteht die Möglichkeit, den Inhaftierten in einem separaten Besuchsbereich ohne direkte Aufsicht zu besuchen. Dieser Besuch dauert 2 Stunden und ermöglicht eine größere Privatsphäre.

Diese Form des Besuchs ist möglich für:

  • den Ehegatten / die Ehegattin, den/die im Haushalt wohnende/n Lebenspartner/in, mit dem/der der Inhaftierte seit 6 Monaten eine dauerhafte Beziehung hat (Sie müssen den Nachweis hierfür erbringen);
  • in direkter Linie verwandte Volljährige (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkelkinder) und volljährige Geschwister, Onkel, Tanten oder der Vormund. Sie müssen den Nachweis für die Verwandtschaft erbringen.

Der Inhaftierte, der seit 3 Monaten im Gefängnis einsitzt, kümmert sich selbst um den ersten Besuchsantrag. Als Besucher müssen Sie hierzu auf einem besonderen Formular für diesen Zweck Ihr Einverständnis erklären. Sie erhalten dieses Formular in der Eingangshalle des Gefängnisses.
Innerhalb eines Monats nach dem Antrag entscheidet die Leitung nach Einholung der Stellungnahme des psychosozialen Dienstes und des Vollzugsbeamten, ob der Besuch erlaubt wird oder nicht.

Der Inhaftierte kümmert sich um die Buchung dieses Besuchs.

Montag - Freitag von 10 bis 12 Uhr
(Anmeldung 9 - 9.40 Uhr) 
von 13 bis 15 Uhr
(Anmeldung 12.15 - 12.40 Uhr)
von 15.15 bis 17.15 Uhr
(Anmeldung 14.15 tot 14.55 Uhr)

Besuch von Anwälten

Täglich

von 8:00 bis 21:00 Uhr

Hinweis:
Sie müssen sich vor 20:30 Uhr einfinden und das Gefängnis spätestens um 21:00 Uhr verlassen.

Geldzahlungen an einen Inhaftierten

Ein Inhaftierter kann Geld von einer Person außerhalb des Gefängnisses erhalten. Die Zahlung kann per Überweisung, Scheck oder Zahlungsanweisung erfolgen. 

Bankverbindung des Gefängnisses Gent:

  • Kontonummer: IBAN: BE42 6792 0055 2954 – BIC: PCHQBEBB
  • Adresse: Gevangenis van Gent, Nieuwe Wandeling 89, 9000 Gent
  • Verwendungszweck: Name und Vorname des Inhaftierten (evtl. Geburtsdatum)

Itinerary

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