Bedingungen
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
- Ihr Studium hat einen Bezug zum Gefängniswesen (Kriminologie, Rechtswissenschaften oder Rechtspraxis, Psychologie, Medizin oder Krankenpflege, Pädagogik usw.).
- Sie müssen Ihren Antrag mindestens zwei Monate vor Beginn Ihrer Forschungsarbeit einreichen.
- Wenn Ihre Forschungsarbeit direkten Kontakt mit Häftlingen erfordert (z. B. Interviews, Beobachtung), müssen Sie zuvor ein Praktikum in einem Gefängnis absolviert haben.
Antrag
Um eine Forschungsarbeit in einem Gefängnis durchzuführen, reichen Sie folgendermaßen einen Antrag ein:
- Sie schreiben Ihren Antrag auf dem Briefkopf Ihrer Hochschule oder Universität.
- Darin geben Sie an, welche Fachrichtung Sie studieren und in welchem Jahr Sie sich befinden.
- Sie geben an, in welchem(n) Gefängnis(en) und in welchem Zeitraum Sie Ihre Forschungsarbeit durchführen möchten und was genau diese Forschungsarbeit umfasst.
- Sowohl Sie als auch Ihr(e) Betreuer(in) unterschreiben Ihren Antrag.
- Sie senden den Antrag an:
Marijke D'haeseleer
Dienst für Managementunterstützung
Generaldirektion der Strafvollzugsanstalten
Boulevard de Waterloo 115
1000 Brüssel
E-Mail: marijke.dhaeseleer@just.fgov.be
Beschluss
Wir werden uns mit der/den Gefängnisverwaltung(en) und der/den zuständigen Abteilung(en) der Zentralverwaltung beraten, ob Sie Ihre Forschungsarbeit durchführen können, und Sie über unsere Entscheidung informieren. Wenn Ihre Forschungsarbeit möglich ist, erhalten Sie von uns eine offizielle Genehmigung per E-Mail oder Brief. Damit bekommen Sie Zugang zum Gefängnis. Diese Genehmigung müssen Sie während Ihrer Forschungsarbeit stets mit sich führen. Ohne offizielle Genehmigung können Sie also keine Forschungsarbeit in einem Gefängnis durchführen. Im Falle eines Streiks oder eines Zwischenfalls im Gefängnis kann Ihre Forschungsarbeit unter Umständen unterbrochen oder verschoben werden.