Eine Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht (VoG) ist ein Zusammenschluss von natürlichen oder juristischen Personen, die ein uneigennütziges Ziel verfolgen. Die VoG besteht aus mindestens zwei Personen. Mitglieder einer VoG dürfen keine vermögensrechtlichen Vorteile von dieser erhalten.

Sobald ein gemeinsames Projekt festgelegt wurde, muss die Satzung der VoG ausgearbeitet werden. Die Satzung stellt die grundlegenden Prinzipien der Organisation der VoG dar.

Die VoG hat eine eigene Rechtspersönlichkeit, die von der seiner Mitglieder unabhängig ist. Das bedeutet, dass sie selbst Rechte und Pflichten hat. Die Mitglieder haben eine begrenzte Haftung und binden ihr eigenes Vermögen nicht an das Schicksal der VoG.
Die VoG unterscheidet sich von anderen Arten von Vereinigungen (wie der faktischen Vereinigung und der IVoG), der Stiftung und der Gesellschaft. Im Gegensatz zu anderen Rechtsformen (AG, usw.) muss man kein Startkapital bereitstellen, um eine VoG zu gründen. Man muss aber eine Reihe von Buchführungspflichten erfüllen.