Wann sollte man sie beantragen?

Sie vertreten eine private juristische Person mit uneigennützigem Zweck

  • eine Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht (VoG);
  • eine internationale Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht (IVoG);
  • eine gemeinnützige Stiftung (GS);
  • eine private Stiftung.

Der Nettowert der Spende (d. h. der Wert nach Abzug der Erbschaftssteuer, verschiedener Kosten und Honorare) übersteigt 100.000 EUR.

In diesem Fall müssen Sie eine ministerielle Genehmigung einholen, um eine Spende annehmen zu können (s. Artikel 9:22, 10:11 und 11:15 des Gesetzbuches der Gesellschaften und Vereinigungen oder Artikel 16, 33 und 54 des Gesetzes vom 27. Juni 1921).

Alle Schenkungen unter Lebenden müssen ebenfalls genehmigt werden:

  • direkte Schenkungen;
  • Schenkungen, die gemäß den Formalitäten des Artikels 931 des alten Zivilgesetzbuches gemacht wurden
    • Beispiel: eine öffentliche Urkunde;
  • indirekte Schenkungen
    • Beispiel: eine Vereinbarung für andere, wie die Zuweisung der Vorteile eines Lebensversicherungsvertrags an einen bestimmten Dritten oder ein Schuldenerlass, stellt eine indirekte Schenkung dar. Es handelt sich um eine Vertragsklausel, bei der eine Vertragspartei (der Vertragsschließender) die andere Partei (den Versprechenden) dazu bringt, eine Leistung zugunsten eines Dritten (des Begünstigten) zu versprechen.