Als gesetzlicher Vertreter, der für das allgemeine Wohlergehen des Minderjährigen verantwortlich ist, erscheint der Vormund als „roter Faden“, der die Entwicklung der notwendigen Fähigkeiten für eine aktive Teilnahme an der Gesellschaft gewährleistet.
Er hat hauptsächlich folgende Aufgaben:
- den Beistand eines Rechtsanwalts beantragen, der den Minderjährigen in den verschiedenen Verfahren vertritt;
- einen Asylantrag oder einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis für den Minderjährigen stellen;
- die Rechtsbehelfe in Anspruch nehmen, wenn die getroffenen Entscheidungen über den Minderjährigen nach Einschätzung des Vormunds nicht im Interesse des Minderjährigen liegen;
- den Minderjährigen in allen ihn betreffenden Verfahren unterstützen und an allen Anhörungen teilnehmen (beim Ausländeramt, dem Generalkommissariat für Flüchtlinge und Staatenlose, dem Rat für Ausländerstreitsachen usw.);
- dafür sorgen, dass der Minderjährige Schulbildung, psychologische Unterstützung, die notwendige medizinische Versorgung, eine angemessene Unterbringung und Unterstützung durch öffentliche Behörden erhält;
- dem Minderjährigen die über ihn getroffenen Entscheidungen erklären;
- alle geeigneten Maßnahmen ergreifen, um nach Familienmitgliedern des Minderjährigen zu suchen;
- dauerhafte Lösungen für den Minderjährigen vorschlagen;
- mit dem Minderjährigen, der ihn beherbergenden Person oder Einrichtung, den für Asyl, Einreise ins Staatsgebiet, Aufenthalt und Abschiebung zuständigen Behörden oder sonstigen relevanten Stellen zusammenarbeiten;
- das Vermögen des Minderjährigen mit der Sorgfalt eines guten Familienvaters verwalten;
- regelmäßige Berichte über die Entwicklung der Situation des Minderjährigen erstellen.
Die Aufgaben des Vormunds wurden in den Allgemeinen Richtlinien für Vormünder vom 2. Dezember 2013 präzisiert. Diese Richtlinien sollen die Arbeit der Vormünder harmonisieren und einen Arbeitsrahmen vorgeben. Andererseits wird durch die allgemeinen Richtlinien die Rolle des Vormunds gegenüber anderen institutionellen Akteuren sowie den Sozialarbeitern geklärt.