Der Vormundschaftsdienst wacht darüber, dass die Vormünder eine Ausbildung erhalten, die an die Problematik der unbegleiteten minderjährigen Ausländer angepasst ist.

Die Vormünder müssen eine 4-tägige Grundausbildung absolvieren. Diese verteilt sich auf die ersten Monate ihrer Tätigkeit als Vormund.

Die Ausbildung behandelt die folgenden Themen:

  • Ausländerrecht
  • Jugendrecht
  • Zivilrecht bezüglich der Vermögensverwaltung
  • Grundkenntnisse in Pädagogik und Psychologie
  • Grundkenntnisse in der multikulturellen Aufnahme

Während ihrer Vormundschaft müssen die Vormünder außerdem einmal jährlich eine Weiterbildung absolvieren.