Der Vormundschaftsdienst wacht darüber, dass die Vormünder eine Ausbildung erhalten, die an die Problematik der unbegleiteten minderjährigen Ausländer angepasst ist.
Die Vormünder müssen eine 4-tägige Grundausbildung absolvieren. Diese verteilt sich auf die ersten Monate ihrer Tätigkeit als Vormund.
Die Ausbildung behandelt die folgenden Themen:
- Ausländerrecht
- Jugendrecht
- Zivilrecht bezüglich der Vermögensverwaltung
- Grundkenntnisse in Pädagogik und Psychologie
- Grundkenntnisse in der multikulturellen Aufnahme
Während ihrer Vormundschaft müssen die Vormünder außerdem einmal jährlich eine Weiterbildung absolvieren.