Der Vormund unterliegt einer doppelten Kontrolle:
Kontrolle durch den Vormundschaftsdienst
Diese tägliche administrative Kontrolle bezieht sich auf die faktische Organisation der Arbeit des Vormunds. Beispiele: Überprüfung, ob der Vormund noch die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, Überwachung der Einheitlichkeit der Praktiken usw. Der Vormundschaftsdienst stellt außerdem sicher, dass der Vormund nach einer dauerhaften Lösung sucht, die dem Wohl des Minderjährigen dient.
Kontrolle durch den Friedensrichter am Wohnort des Minderjährigen
Er überprüft:
- ob der Vormund das Vermögen des Minderjährigen ordnungsgemäß verwaltet
- ob der Vormund nach einer dauerhaften Lösung für den Minderjährigen sucht
Er ist auch zuständig für die Entscheidung von Streitigkeiten zwischen dem Minderjährigen und dem Vormund bei Problemen, die seine Person oder sein Vermögen betreffen.
Innerhalb von 15 Tagen nach seiner Ernennung muss der Vormund dem Vormundschaftsdienst und dem Friedensrichter einen ersten Bericht vorlegen. Zweimal im Jahr muss er einen Bericht an den Friedensrichter und eine Kopie an den Vormundschaftsdienst senden.
Ein Endbericht wird am Ende der Vormundschaft vorgelegt.