Die belgische Staatsangehörigkeit kann vom Elternteil für sein minderjähriges Kind im Wege einer Zuerkennungserklärung beantragt werden. Für jede Erklärung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Dauer und Kosten
Dieses Verfahren ist kostenlos. Es können Ihnen aber Kosten für Übersetzungen, Stempel, Fotokopien von Urkunden und Belegen, die der Erklärung beigefügt werden müssen, in Rechnung gestellt werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Gemeinde Ihres Hauptwohnortes (Gemeinden in der Wallonischen Region, der Region Brüssel-Hauptstadt und der Flämischen Region) oder bei den belgischen diplomatischen oder konsularischen Behörden im Ausland.