Ein Magazin ist ein entnehmbarer Patronenhalter für eine Feuerwaffe, der für die Zufuhr von Patronen sorgt. Es handelt sich um ein separates Zubehörteil oder eine Komponente, mit der die Waffe ausgerüstet werden kann. Magazine, die fester Bestandteil einer Feuerwaffe sind, fallen somit nicht unter die Definition.
Bedingungen für den Verkauf
Der Verkauf oder die (auch kostenlose) Weitergabe von Magazinen an Privatpersonen ist seit dem 22. Januar 2018 an Bedingungen geknüpft. Seitdem dürfen Magazine nur noch an folgende Personen verkauft oder übertragen werden:
- Sammler von Magazinen (Inhaber eines Musters 6);
- Inhaber einer Zulassung für den Besitz erlaubnispflichtiger Feuerwaffen (Muster 4);
- Inhaber eines gleichwertigen Dokuments (z. B. eines Jagdscheins oder einer Sportschützenlizenz), begleitet von einem Muster 9.
Auch das Anbieten, Verkaufen oder Weitergeben von Magazinen bei öffentlichen Märkten, Messen und anderen Orten ohne feste Niederlassung ist künftig verboten.
Bedingungen für den Besitz
Für Jäger, Privataufseher und Sportschützen
Jäger, Privataufseher und Sportschützen dürfen Magazine mit sich führen, die der Art der Feuerwaffe entsprechen, die sie besitzen dürfen.
- Bei Jägern und Privataufsehern geht es dabei um Magazine, die zu Langwaffen gehören, für die ein gültiger Jagdschein vorliegt.
- Für Sportschützen handelt es sich um Magazine, die zu den im Ministerialerlass vom 15. März 2007 aufgeführten Sportwaffen gehören und für die die Sportschützenlizenz gültig ist.
Wenn Sie Jäger, Privataufseher oder Sportschütze sind und Magazine besitzen, , die zu der Art erlaubnispflichtiger Feuerwaffen gehören, die Sie rechtmäßig besitzen dürfen, brauchen Sie nichts zu tun und erfüllen die neuen Vorschriften.
Für Feuerwaffenbesitzer
Inhaber einer Zulassung für den Besitz einer erlaubnispflichtigen Feuerwaffe (Muster 4) dürfen Magazine besitzen, die zu dieser Feuerwaffe gehören.
Wenn Sie Feuerwaffen und zu Ihren Feuerwaffen gehörige Munition besitzen, müssen Sie nichts unternehmen und erfüllen die neuen Vorschriften.