Rechtlicher Beistand und Gerichtskostenhilfe
Sie haben Anspruch auf rechtlichen Beistand.
Beim ersten juristischen Beistand erhalten Sie unentgeltlich in einem kurzen Gespräch praktische Hinweise, rechtliche Informationen und eine erste Rechtsberatung. Bei Bedarf können Sie an eine spezialisierte Organisation verwiesen werden. Bereitschaftsdienste gibt es im Gerichtsgebäude, bei den Friedensgerichten und den Justizhäusern sowie bei bestimmten Gemeindeverwaltungen, den meisten öffentlichen Sozialhilfezentren oder diversen VoG, die über einen Rechtsdienst verfügen.
Wenn Sie eine ausführliche Rechtsberatung oder einen rechtlichen Beistand wünschen oder sich vertreten lassen möchten, müssen Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden. Sie können Ihren Anwalt frei wählen.
Beim weiterführenden juristischen Beistand (früher Gerichtskostenhilfe) können Sie einen Anwalt in Anspruch nehmen, der seine Dienste je nach Ihrem Einkommen ganz oder teilweise unentgeltlich zur Verfügung stellt.
Zu diesem Zweck können Sie sich an das Rechtshilfebüro wenden.
Außerdem können Sie, wenn Ihre finanziellen Mittel begrenzt sind, unter bestimmten Bedingungen über das System der Gerichtskostenhilfe beantragen, von einer Reihe von Verfahrenskosten (z. B. Kosten für Vollziehungsbeamte, Kosten für Kopien der Strafakte usw.) befreit zu werden.
Dazu müssen Sie Ihren Antrag an das Gerichtskostenhilfebüro des strafrechtlichen Rechtsprechungsorgans richten, das mit dem Fall befasst ist. Wenn Sie bereits als Zivilpartei konstituiert sind, können Sie diesen Antrag auch mündlich an das strafrechtliche Rechtsprechungsorgan richten, das den Fall untersucht.
Wenn Sie eine Versicherung haben (z. B. Rechtsschutz- oder Familienhaftpflichtversicherung), sollten Sie sich an Ihre Versicherungsgesellschaft wenden und ihr eine Kopie Ihrer Anhörung zukommen lassen.
Vermittlung
Wenn Sie diese zusammenfassende Beschreibung des Verfahrens durchgehen, fühlen Sie sich als Opfer oder Angehöriger vielleicht überfordert. Die Verfahren laufen weiter, die Polizeidienste und die Justiz machen ihre Arbeit, und währenddessen werden Sie nicht nur mit den Fakten, sondern auch und vor allem mit den Folgen konfrontiert. Es ist möglich, dass Sie konkrete und praktische Fragen zum Täter haben und im Laufe des Gerichtsverfahrens keine Antwort erhalten. Darüber hinaus kann es sein, dass Sie auch von allen möglichen Emotionen geplagt werden.
Aus diesem Grund bietet das Gesetz jeder Person, die in ein Strafverfahren verwickelt ist, die Möglichkeit, unentgeltlich eine Vermittlung zu beantragen.
Wenn Sie sich für eine Vermittlung entscheiden, erhalten Sie und die andere Partei die Möglichkeit, nach Wegen zu suchen, wie mit der Tat und ihren Folgen umgegangen werden kann.
Eine Vermittlung bedeutet, dass Täter und Opfer mit Hilfe einer neutralen Person, die Mediator genannt wird, freiwillig einen Dialog über die Fakten, den Kontext, die Bedeutung und die Folgen einer Straftat aufnehmen.
Diese Gespräche können direkt oder indirekt stattfinden. Der Mediator kann mit dem Opfer und dem Täter getrennt sprechen und Fragen und Mitteilungen von einer Partei an die andere weiterleiten. Beide Seiten können sich auch dafür entscheiden, sich zu einem gemeinsamen Gespräch zu treffen. Dieses Treffen wird natürlich mit jeder Partei einzeln angemessen vorbereitet.
Der Inhalt dieser Gespräche kann sehr unterschiedlich sein und sich auf die eigentlichen Fakten, ihre Ursache und ihre Folgen beziehen. Was erwarten die Parteien voneinander (in der Zukunft)? Wie erleben sie diesen ganzen Prozess? Auch die Frage nach der Wiedergutmachung des moralischen und materiellen Schadens kann aufgeworfen werden.
Aus den Vermittlungsgesprächen kann eine Vereinbarung hervorgehen, die z. B. die finanzielle Wiedergutmachung und das emotionale Erleben betrifft, aber auch ganz konkrete Fragen wie: Wie werden wir uns begrüßen, wenn wir uns auf der Straße begegnen?
Die Vermittlung ist vertraulich und der Mediator ist an das Berufsgeheimnis gebunden. Dies ist auch der Grund, warum die Parteien gemeinsam entscheiden, ob sie dem Richter von der Vermittlung erzählen oder nicht.
Eine Vermittlung findet unabhängig von einem Gerichtsverfahren statt und ersetzt dieses nicht. Die Gerichtsinstanzen sind also weiterhin für alle Entscheidungen im Zusammenhang mit der Strafverfolgung, der Bestrafung und der Strafvollstreckung verantwortlich. Dies hindert Sie jedoch nicht daran, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens eine Vermittlung zu beantragen: vor der Behandlung der Sache durch das Gericht, während der Behandlung der Sache durch das Gericht und nach der Verhängung einer Strafe durch den Richter.
Während der Vermittlung können Sie sich von einem Anwalt unterstützen lassen.
Jede Person, die direkt in einen Straffall verwickelt ist (z. B. Täter und Opfer, aber auch ein Familienmitglied oder ein Angehöriger), kann eine Vermittlung beantragen. Die Vermittlung ist unentgeltlich.