Je nach dem Ergebnis der Ermittlungen kann der Prokurator des Königs verschiedene Entscheidungen treffen:

Der Prokurator des Königs beschließt, die Strafverfolgung einzustellen

Der Fall kann eingestellt werden, weil eine Strafverfolgung nicht möglich ist (z. B. weil der Täter nicht gefunden werden konnte oder die Beweise nicht ausreichen) oder weil sie nicht angezeigt ist (z. B. weil Sie vollständig entschädigt wurden).

Das bedeutet, dass der Prokurator des Königs vorläufig entscheidet, keine Anklage zu erheben. Die Ermittlungen können wieder aufgenommen werden, z. B. wenn der Prokurator des Königs von neuen Erkenntnissen erfährt.

Der Prokurator des Königs schlägt dem Verdächtigen einen Vergleich vor

Der Prokurator des Königs kann dem Straftäter vorschlagen, innerhalb einer bestimmten Frist eine bestimmte Geldsumme zu zahlen. Ein Vergleich ist möglich, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Der Täter gibt die Verantwortung für die Tat zu;
  • Der Täter beweist, dass der unbestrittene Teil des Schadens ersetzt wurde.

Wenn der Täter die vom Prokurator des Königs festgelegte Geldsumme bezahlt, wird die Strafverfolgung eingestellt. Das bedeutet, dass der Täter in Zukunft nicht mehr für diese Tat vor einem Strafgericht angeklagt und verurteilt werden kann.

Ein Vergleich hindert Sie nicht daran, vor einem Zivilgericht Schadenersatz für den bestrittenen Teil des Schadens, den Sie erlitten haben, zu verlangen. Die Annahme des Vergleichs durch den Täter wird mit einer unwiderlegbaren Schuldvermutung gleichgesetzt.

Der Prokurator des Königs schlägt eine Vermittlung in Strafsachen vor

Der Prokurator des Königs kann eine Vermittlung in Strafsachen vorschlagen, wenn er der Ansicht ist, dass er eine Haftstrafe von weniger als zwei Jahren beantragen muss. Die Vermittlung in Strafsachen wird von einem Justizassistenten durchgeführt.

Durch eine Vereinbarung zwischen dem Täter und dem Opfer versucht die Vermittlung in Strafsachen, eine wiedergutmachende Antwort auf einen Sachschaden und/oder moralischen Schaden zu finden. Sie erfordert daher die Zustimmung und aktive Beteiligung aller Parteien.

Der Prokurator des Königs kann auch eine oder mehrere andere Maßnahmen für den Täter vorschlagen (ärztliche Behandlung oder Therapie, Ausbildung oder gemeinnützige Arbeit).

Wenn sich Täter und Opfer über die Wiedergutmachung des Schadens einigen und der Täter gegebenenfalls die anderen Maßnahmen durchführt, erlischt die öffentliche Klage. Dies bedeutet, dass der Prokurator des Königs den Fall nicht mehr vor ein strafrechtliches Rechtsprechungsorgan bringen kann.

Der Prokurator des Königs entscheidet sich für eine direkte Ladung

Das bedeutet, dass dem mutmaßlichen Täter eine Gerichtsvollzieherurkunde zugestellt wird, in der er direkt als Angeklagter vor das zuständige Gericht geladen wird.

Eine direkte Ladung ist nur vor dem Polizeigericht und vor dem Strafgericht möglich.

Der Prokurator des Königs hält zwingende Untersuchungsmaßnahmen für erforderlich und beantragt eine Untersuchung

Der Prokurator des Königs kann den Untersuchungsrichter bitten, eine Untersuchung durchzuführen, weil zwingende (Untersuchungs-)Maßnahmen erforderlich sind (z. B. Untersuchungshaft oder eine Hausdurchsuchung). Der Untersuchungsrichter übernimmt die weiteren Untersuchungen.

Wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind, muss ein Untersuchungsgericht entscheiden, wie der Fall weiter behandelt wird, z. B. ob das Verfahren eingestellt oder an das zuständige Gericht verwiesen wird. In diesem Fall handelt es sich um die Ratskammer und in der Berufungsinstanz um die Anklagekammer.

Wenn ein Fall vor einem Assisengericht verhandelt wird, muss die Akte zwingend die Anklagekammer durchlaufen.

Der Prokurator des Königs beschließt, ein Verfahren gegen den mutmaßlichen Täter einzuleiten, indem er den Fall an das Strafgericht verweist


Siehe: Gerichtsverhandlung vor dem Strafrichter