Beantragen Sie den Auszug bei Ihrer Gemeinde

  • Wenn Sie in einer belgischen Gemeinde gemeldet sind.
  • Unabhängig davon, ob Sie den Auszug in Belgien oder im Ausland verwenden wollen.
  • Alle detaillierten Informationen zum Antrag können Sie auf der Website Ihrer Gemeinde suchen.

Antragsformular

Sie müssen den Auszug an einen Dritten weitergeben (z. B. Ihren derzeitigen oder zukünftigen Arbeitgeber, einen Klub oder Verein, in dem Sie Mitglied sind, usw.) und Sie:

  • üben eine reglementierte Tätigkeit aus (siehe Liste der Berufe);
  • üben eine Tätigkeit aus, bei der Sie mit Minderjährigen in Kontakt sind?

Verwenden Sie vorzugsweise das Musterformular zur Beantragung eines Strafregisterauszugs.

  • Lassen Sie dieses Formular vom Arbeitgeber, der Organisation, dem Verein usw. ausfüllen, dem/der Sie den Auszug übergeben müssen.
  • Reichen Sie das ausgefüllte Formular dann bei der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnorts ein.
 

Beantragen Sie den Auszug bei der Dienststelle des zentralen Strafregisters

  • Wenn Sie nicht mehr in einer belgischen Gemeinde gemeldet sind oder von Amts wegen aus dieser Gemeinde gestrichen wurden.
  • Juristische Personen (Gesellschaften, VoG usw.): Eine Person, die berechtigt ist, die juristische Person zu vertreten, kann den Auszug beantragen.
  • Wenn Sie im Diplomatischen Dienst tätig sind und nicht in einer belgischen Gemeinde gemeldet sind.

Wie wird der Antrag gestellt?

► Per Brief oder E-Mail

Laden Sie unten das entsprechende Antragsformular herunter, füllen Sie es vollständig aus und senden Sie es an uns per E-Mail oder per Brief.

Antragsformular für einen Auszug für juristische Personen (Unternehmen) 

Antragsformular für einen Auszug für natürliche Personen (Bürger)

FÖD Justiz
Zentrales Strafregister
boulevard de Waterloo 115
1000 Brüssel
E-Mail:casierjudiciaire@just.fgov.be

► Persönlich am Schalter der Dienststelle des zentralen Strafregisters vorsprechen

Der Schalter ist zu den oben angegebenen Zeiten geöffnet. Wir empfehlen Ihnen jedoch, Ihren Antrag auf einen Auszug per Brief oder per E-Mail zu stellen, um Wartezeiten am Schalter zu vermeiden.

Zentrales Strafregister
boulevard de Waterloo 80
1000 Brüssel
(von 9.00 bis 11.30 Uhr und von 14.00 bis 15.30 Uhr)

Drei Muster für Auszüge

Welches Auszugsmuster Ihnen ausgestellt wird, hängt vom Grund Ihres Antrags ab.

Wie kommt es, dass ich einen Strafregisterauszug ohne Einträge erhalte?

Wenn Verurteilungen in Ihr Strafregister aufgenommen wurden, können Sie aus folgenden Gründen keinen Eintrag im Strafregister haben:

  • entweder durch automatische Löschung der Verurteilungen,
  • oder durch eine Rehabilitierungsentscheidung (bei Verurteilungen, die nicht automatisch gelöscht werden).

Polizeiverurteilungen, d. h. Verurteilungen zu Geldbußen von 1 bis 25 € und/oder Freiheitsstrafen von 1 bis 7 Tagen und/oder Arbeitsstrafen von weniger als 46 Stunden werden in der Regel nach drei Jahren automatisch gelöscht, es sei denn, sie beinhalten die Aberkennung von Rechten für mehr als drei Jahre. 
Beachten Sie, dass es sich hierbei um Verurteilungen zu einer Polizeistrafe handelt und nicht um Verurteilungen durch Polizeigerichte, da diese auch Korrektionalstrafen verhängen können, z. B. bei Verkehrsdelikten.

Diese Korrektionalverurteilungen können nicht automatisch nach drei Jahren gelöscht werden. Für diese Verurteilungen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen bei den Justizbehörden eine strafrechtliche Rehabilitierung beantragen, die unter anderem zur Folge hat, dass Sie keinen Eintrag im Strafregister haben.

Sie sollten wissen, dass einige Ihrer Verurteilungen möglicherweise nicht in einem Strafregisterauszug erscheinen, den Sie für eine Beschäftigung beantragen (um Ihre soziale Wiedereingliederung zu fördern), aber dennoch in einem Strafregisterauszug enthalten sind, den Polizei, Justiz und bestimmte Behörden über Sie anfordern.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Antragsverfahren für die Rehabilitierung. 

Weitere Informationen