Der Gesetzgeber teilt Zuwiderhandlungen in drei Kategorien ein: Verbrechen, Vergehen und Übertretungen.
Diese Unterscheidung beruht auf der Art der Strafe, die verhängt werden kann:
- Eine Zuwiderhandlung, die mit einer Kriminalstrafe geahndet wird, ist eine Straftat.
- Eine Zuwiderhandlung, die mit einer Korrektionalstrafe geahndet wird, ist ein Vergehen.
- Eine Zuwiderhandlung, die mit einer Polizeistrafe geahndet wird, ist eine Übertretung.
Die Unterscheidung hängt also grundsätzlich davon ab, welche Höchststrafe der Gesetzgeber jeweils vorgesehen hat.